Stadtentwicklung nach Fertigstellung der Ortsumgehung

Eine einseitige Beteiligung der Anwohner der alten Bundesstraße 3 an den Kosten für den Um- und Rückbau der B3-Alt, den die Stadtverwaltung mit einer „Wertsteigerung“ der Immobilien durch die Ortsumgehung rechtfertigen will, lehnen wir ab. Die Anwohner:innen der alten B3 haben in gleicher Höhe Grundsteuer gezahlt wie alle anderen und nie einen Ausgleich für jahrzehntelange Wertminderung ihrer Grundstücke erhalten, sie mussten aber mit allen Nachteilen wie Lärm- und Gesundheitsbelastung leben. Zumal in ganz Hemmingen die Grundstückspreise seit Jahren aufgrund hoher Nachfrage steigen und hier nie jemand zu einer „Sonderabgabe wegen Wertsteigerung“ zur Kasse gebeten wurde.

Auf der anderen Seite unterstützen wir die Forderung von Einwohner:innen insbesondere im Bereich Arnum Süd und West nach einer Erweiterung des Lärmschutz an der Ortsumgehung. Als Befürworter der Umgehung war es immer unser Ziel, die Lärmbelastung zu verringern. Auch haben wir immer argumentiert, dass es an der Umgehung im Gegensatz zu den Ortsdurchfahrten möglich ist, Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen. Allerdings halten wir es nicht für sinnvoll, größere Summen für weitere Messungen, Prüfungen und Lärmberechnungen auszugeben. Es ist niemand geholfen, wenn es „rechnerisch ruhig“ ist, es aber ganz offensichtlich als zu laut empfunden wird. Die Stadt Hemmingen sollte selbständig insbesondere im Bereich der südlichen Umgehung zwischen der Abfahrt Arnum Mitte und Arnum Süd einen zusätzlichen Lärmschutzwall bauen, der hier fehlt, weil zum Zeitpunkt der Planung in diesem Bereich auch deutlich weniger Bebauung vorhanden war.

Daneben sind wir für den Erhalt des Geschäftszentrums in Arnum an der Wilkenburger Straße. Auch wenn in Arnum dringend weiterer Wohnraum benötigt wird, muss an dieser Stelle auch nach der Schließung von Rossmann der Platz für die Nahversorgung erhalten bleiben.